Glossar
- Barrierefreiheit
- Der Begriff Barrierefreiheit kommt ursprünglich aus der Behindertenbewegung und bezeichnet bestimmte Qualitäten gestalteter Lebensbereiche, wodurch diese für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Die gesetzliche Definition lautet: »Barrierefrei sind (...) technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen (...), wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«Siehe auch:
Übersicht
Ein Glossar ist eine Liste von Wörtern mit sprachlichen Erklärungen, die den Wortschatz eines Textes erschließt. Ein technisches Glossar wie dieses hier erläutert die Terminologie eines technischen Sachgebietes mit sachlichen Definitionen, die den richtigen Gebrauch dieser Fachausdrücke und deren eindeutiges Verständnis sichern sollen.
Das Glossar beinhaltet eine Vielzahl von Begriffen, die in der weitgefassten Themenwelt der Webentwicklung beheimatet sind. Ich habe mich bemüht, kurze und prägnante Definitionen zu finden.
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