Glossar
- Barrierefreiheit
- Der Begriff Barrierefreiheit kommt ursprünglich aus der Behindertenbewegung und bezeichnet bestimmte Qualitäten gestalteter Lebensbereiche, wodurch diese für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Die gesetzliche Definition lautet: »Barrierefrei sind (...) technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen (...), wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«
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